Sie können den Stein ins Rollen bringen...

wenn Sie eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren beginnen wollen, benötigen Sie:

1. Formular PTV11

Über die Terminservicestelle (TSS) können sie online oder per Anruf einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren. Hierbei soll geklärt werden ob Behandlungsbedarf besteht. Sie erhalten dann das PTV11 Formular.

 

2.Absagenprotokoll

Protokollieren Sie, wann genau und wo Sie (bei mindestens 5) 
PsychotherapeutInnen mit Kassensitz nach einem freien Therapieplatz angefragt haben und wie lange
Sie dort auf einen Therapieplatz (nicht auf die psychotherapeutische Sprechstunde!) warten müssen.

 

3.Konsilliarbericht

Sie benötigen von Ihrer behandelnden Hausärztin/ Ihrem
behandelnden Arzt eine Bescheinigung über die dringliche Aufnahme einer Psychotherapie.
Ihr Arzt stellt Ihnen den Konsilliarbericht aus.

 

4. Ihre Kranken-versicherung

Erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenversicherung bzw. direkt bei Ihrem/r SachbearbeiterIn nach den von der KV gewünschtem Vorgehen zum Kostenerstattungsverfahren.

Erfragen Sie welche Unterlagen die Kasse zusätzlich braucht und welche Fristen eingehalten werden müssen. 

 

 
 

 

5. Unser Erstgespräch

Wir vereinbaren einen Termin für unser Erstgespräch: Wir lernen uns kennen, fokussieren mögliche Inhalte ihrer Therapie und vereinbaren die weiteren Schritte. Ich werde im Anschluss ebenfalls Dokumente für Ihren Antrag ausstellen. 

Das Erstgespräch in der Praxis ist kostenpflichtig (92,50€) und orientiert sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). 

6. Antragsstellung

 

Mit den vollständigen Unterlagen beantragen Sie oder wir gemeinsam das Kostenerstattungsverfahren für Ihre Psychotherapie.

Sollte es zu einer Ablehnung durch die GKV kommen, gibt es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Dabei werde ich Sie unterstützen. 

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